Fertigung

Abdrucknahme und Fertigung

Den nach Maß gefertigten, individuell angepassten Gehörschutz nennt man Otoplastik. Sie besteht aus einem Filter und einem Ohrpassstück.

Zunächst wird ein Abdruck vom Gehörgang genommen. Die Abdrucknahme erfolgt nach der ärztlichen Untersuchung der Mitarbeiter, damit aus medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Abdrucknahme bestehen. Hierbei sollte auch übermäßiges Cerumen (Ohrenschmalz) oder ein vorhandener Cerumenpfropf entfernt werden.

Die Abdrucknahme wird nach einem standardisierten Verfahren der Hörgeräteakustik durchgeführt. Das Material für die Abformung besteht aus einer weichen Zwei-Komponenten Masse auf Silikonbasis, die mit einer Injektorpistole nahezu druckfrei in den Gehörgang eingebracht wird. Normalerweise empfindet man die Abdrucknahme nicht als unangenehm. Man erhält eine perfekte Abformung des Gehörganges und eines Teils der äußeren Ohrmuschel.

Aus diesem Abdruck wird im nächsten Arbeitsschritt ein Rohling für die passgenaue Otoplastik gefertigt. Diese wird später das perfekte Gegenstück für den Gehörgang des Trägers. Anschließend wird ein Schallkanal in den Gehörgangsteil der Otoplastik gebohrt. In diesen wird nun der für die jeweilige Lärmsituation ausgewählte Filter eingesetzt.

Im Gegensatz zu anderen Gehörschutzsystemen hat der Gehörschutz nach Maß viele Vorteile. Eine Otoplastik ist genau an den Gehörgang angepasst. Sie kann deshalb weder herausrutschen noch Druck ausüben und die Schutzwirkung bleibt konstant. Durch die Kapillare des Filters wird der Gehörgang ausreichend belüftet und diese sorgt außerdem für einen permanenten Druckausgleich im Ohr. All das erhöht den Tragekomfort signifikant. Die Auswahl des richtigen Filters verhindert, dass es zu Über- oder Unterdämmung kommt.

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