Was macht eine Brille zur Schutzbrille?
Eine Schutzbrille für den täglichen Gebrauch in der Industrie, im Handwerk oder der Medizin muss besonderen Belastungen standhalten. Je nach Branche kann ein Mitarbeiter mit verschiedenen Gefährdungen am Arbeitsplatz konfrontiert werden. Bei vielen Tätigkeiten treten auch Kombinationen aus diesen Gefahrenpotentialen auf. Damit eine Brille als Schutzbrille eingesetzt werden kann, muss sie einzelne Prüfverfahren durchlaufen und bestehen.
Die Prüfung der mechanischen Festigkeiten entscheidet über die Einteilung in die Schutzklasse S oder F. Die Einteilung der mechanischen Festigkeiten erfolgt bei Brillenfassung und Brillengläsern gleichermaßen. Haben Fassung und Gläser unterschiedliche Festigkeiten, erhält die gesamte Brille nur die niedrigere Zertifizierung (S) (Prüfverfahren: Kugelfalltest & Beschusstest).
Mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz
- Mechanische Gefahren durch Fremdkörper
- Optische Strahlungen wie UV- oder IR- Strahlung, Laserstrahlen und Strahlung beim Schweißen
- Biologische und chemische Stoffe
- Elektrische Gefahren
Bei Schutzbrillen für Brillenträger werden Brillenfassungen und Brillengläser kombiniert. Daher müssen sowohl Fassungen als auch die unterschiedlichen Brillenglasvarianten separat geprüft und zertifiziert werden. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die einzelnen Prüfverfahren, denen sowohl Brillenfassungen als auch Brillen- gläser ausgesetzt werden. Dies verdeutlicht den hohen Qualitätsanspruch, der an unsere Schutzbrillen gestellt wird.
Die private Brille ist keine Schutzbrille
Privatbrillen sind als Schutzbrillen nicht geeignet, da sie keine ausreichende Schutzwirkung gegen die Gefahren bei der Arbeit haben. In manchen Unternehmen nutzen die Mitarbeiter jedoch vielfach alte und ausgemusterte Privatbrillen, die zumeist noch mit Brillengläsern in falschen Stärken ausgestattet sind. Schon bei gewöhnlichen und routinemäßigen Arbeitsabläufen besteht die Gefahr, dass z. B. Metallspäne, Holzsplitter oder Flüssigkeiten ins Auge gelangen. Bleibende Sehbeeinträchtigungen bis hin zur völligen Erblindung können die Folgen von Verletzungen sein. Deshalb muss der Arbeitgeber geeigneten Augenschutz zur Verfügung stellen. Auch die Berufsgenossenschaft empfiehlt jedoch ausdrücklich den Einsatz von Korrektionsschutzbrillen, da nur diese Schutzfunktion und korrigierende Wirkung optimal miteinander vereinigen.
Prüfverfahren
Prüfverfahren für Brillenfassungen und Brillengläser
Kugelfalltest – Erhöhte Festigkeit (S)
Der zu prüfende Gegenstand muss den Aufprall einer Stahlkugel mit einem Nenndurchmesser von 22mm und einem Gewicht von mindestens 43g aus einer Entfernung von 1,30m standhalten. Dabei beträgt die Geschwindigkeit der Stahlkugel etwa 5,1 m/s. Nach dem Test wird das Material auf Brüche bzw. Verformungen untersucht.
Entflammbarkeit
Das Ende eines Stahlstabes wird auf eine Temperatur von ≥ 650°C erhitzt. Die beheizte Fläche wird auf die geprüfte Brillenfassung bzw. das Brillenglas gepresst. Anschließend darf das Material innerhalb von 5 Sekunden weder entflammen noch weiterglimmen.
Beständigkeit bei erhöhter Temperatur/Alterung
Die geprüfte Brille wird in üblicher Gebrauchsstellung für 60 Minuten bei einer Temperatur von 55°C in einen Ofen/Wärmeschrank gestellt. Anschließend wird diese auf Verformung, Alterung und optische Veränderungen überprüft.
Zusätzliche Prüfverfahren bei Brillenfassungen
Korrosionsbeständigkeit
Die zu prüfende Brillenfassung wird für 15 Minuten in eine kochende Natriumchloridlösung gelegt. Danach für weitere 15 Minuten in eine Natriumchloridlösung bei Raumtemperatur. Zur Sichtprüfung wird diese abgespült und getrocknet. Bei der Beurteilung müssen die Oberflächen aller Metallteile glatt und frei von Korrosion sein.
Gesichtsfeld
Die Brillenfassung muss ein ausreichendes Gesichtsfeld aufweisen. Dazu werden an einem genormten Prüfkopf mithilfe eines Lasers, festgelegte Blickrichtungen simuliert. Die Fassung wird nur zugelassen, wenn das fest definierte Mindestgesichsfeld eingehalten wird.
Seitenschutz/Abdeckbereich
Der Seitenschutz an der Brillenfassung darf ähnlich wie bei der Gesichtsfeldmessung für Fassungen das Blickfeld des Brillenträgers nicht zu stark einschränken. Zudem muss dieser vor allem die seitliche Augenpartie gut abdecken, damit keine Fremdkörper von der Seite auf das Auge treffen können.
Zusätzliche Prüfverfahren bei Brillengläsern
Beständigkeit gegen Beschädigung durch kleine Teilchen
Sandriesel-Test: Durch ein Fallrohr (Durchmesser 12cm, Höhe 165cm) werden 3kg natürlicher Quarzsand einer definierten Kornklasse aus einem Abstand von 170cm durch ein Sieb auf das Brillenglas berieselt. Das Brillenglas wird anschließend anhand einer optischen Streulichtprüfung geprüft (siehe Streulicht).
Alterungsbeständigkeit gegen UV-Strahlung
Das getestete Brillenglas wird über einen Zeitraum von 50 Stunden der Strahlung einer starken UV-Lampe ausgesetzt. Damit werden Lagerung und/oder Verwendung einer Schutzbrille mit Brillengläsern über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren bei Sonnenlicht simuliert. Anschließend wird gemessen, ob Transmission und Streulicht die vorgegebenen Normen erfüllen.
UV-Schutzfilter
Bei längerer und ungeschützter UV-Belastung besteht die Gefahr schwerwiegender Augenschäden, wie Netzhautverletzungen und Linsentrübung. Hier wird untersucht und gemessen, ob der geforderte UV-Schutz der Gläser gewährleistet ist.
Streulicht
Streulicht ist ein optischer Effekt, der ein wahrgenommenes Bild unscharf erscheinen lässt und den Kontrast schwächt. Ein klar definierter Laserstrahl wird unter einem vorgegebenen Winkel durch das Brillenglas geleitet. Mit Hilfe eines Strahlungsempfängers wird überprüft, ob eine mögliche Abweichung und Streuung des Lichtstroms innerhalb der Toleranz liegt.
Lichttransmissionsgrad
Der Lichttransmissionsgrad eines Brillenglases wird mit einem Spektrophotometer ermittelt und definiert die Lichtdurchlässigkeit eines Brillenglases. Brillengläser, die ausschließlich für den Schutz der Augen gegen mechanische oder chemische Gefährdungen vorgesehen sind, müssen eine höhere Lichtdurchlässigkeit als 74,4 % aufweisen.
Signallichterkennung
Die eingeschränkte Wahrnehmung von Signalfarben wie Rot, Gelb, Grün und Blau stellt ein erhebliches Gefahrenpotential dar. Durch die Messung der entsprechenden Licht-Wellenlängen wird geprüft, inwieweit Signalfarben verfälscht werden.
Brechwerte / Sphärische- und astigmatische Wirkung
Das Brillenglas wird anhand definierter Korrektionswerte mit einem Scheitelbrechwertmesser überprüft und muss innerhalb vorgegebener Toleranzen liegen. Nur dann erhält es die bestmögliche und geforderte optische Klasse 1.
Werkstoff- und Oberflächengüte
Das Brillenglas wird nach Fehlern untersucht, welche die optische Qualität beeinträchtigen können. Solche Fehler können z.B. Kratzer, Einschlüsse, Bläschen oder Trübungen sein.
Zertifizierung und Kennzeichnung
Das Zertifikat
Nach erfolgreich absolviertem Prüfverfahren erhält die Schutzbrille die Zulassung, um als Arbeitsschutzbrille eingesetzt werden zu können. Für das entsprechende Prüfergebnis wird je Schutzbrillen-Modell das Zertifikat in Form einer Baumusterbescheinigung ausgestellt. Die auf den Baumusterbescheinigungen vorgegebenen Kennzeichnungen müssen sowohl auf den Brillengläsern als auch der Brillenfassung eingraviert werden.
Nur Brillen mit einer entsprechenden Kennzeichnung dürfen als Schutzbrillen eingesetzt werden und gewährleisten ausreichenden Schutz vor potentiellen Gefahren bei der Arbeit.
Kennzeichnungen nach DIN EN 166
Kennzeichnung der Brillengläser
Die Gravur am oberen Glasrand enthält nur die nötigsten Informationen, damit das Blickfeld nicht eingeschränkt wird.
Kennzeichnung der Brillenfassungen
Die Kennzeichnung der Brillenfassung finden Sie gut lesbar auf der Innenseite des Brillenbügels. Sie ist nur gültig mit der CE- Kennzeichnung.